Modalitäten zur Anfertigung der Bachelor-Arbeit
(siehe Prüfungsordnung § 25)
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Die Bearbeitungszeit für die Bachelor-Arbeit beträgt 16 Wochen ab
Genehmigungsdatum.
Der früheste Genehmigungstermin ist der 6. April 2010.
- Der Antrag auf Zulassung
zur Bachelor-Arbeit ist ab sofort bis
spätestens zum 3. Mai 2010 im Studienbüro einzureichen.
Wir empfehlen dringend vor Einreichung des Antrages eine Absprache mit dem
Themensteller.
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Zur Bachelor-Arbeit ist zugelassen,
- wer für den Studiengang eingeschrieben ist (Vorlage der
Studienbescheinigung für das Sommersemester 2010 bei Abgabe des
Antrages)
- wer alle Modulprüfungen einschließlich des 4. Fachsemesters
erfolgreich abgelegt hat.
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Es ist auch möglich, selbst ein Thema und einen Betreuer vorzuschlagen.
Der Vorschlag begründet jedoch keinen Anspruch.
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