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Aufgrund von §9 Abs. 1 LHG M-V i. d. F. vom 09.02.1994
erläßt die Universität Rostock folgende Studienordnung:
Studienordnung für den Diplomstudiengang Wirtschaftsmathematik
I. Allgemeiner Teil
A. Ziele des Studiums
Der Diplomstudiengang Wirtschaftsmathematik hat zum Ziel, eine Verbindung von Mathematik, Wirtschaftswissenschaften und Datenverarbeitung so herzustellen, daß den Absolventen das nötige Rüstzeug für eine Tätigkeit als Mathematiker in den wirtschaftswissenschaftlichen Zweigen der Industrie, in Versicherungen, Banken sowie Forschungs- und Entwicklungsabteilungen mit wirtschaftswissenschaftlicher Orientierung vermittelt wird. Zu diesem Rüstzeug gehören
B. Aufbau und Verlauf des Studiums
1. Entsprechend den in A. angegebenen Zielen besteht das Studium aus drei Komponenten:
In den Wirtschaftswissenschaften ist zu Beginn des Studiums eine der
beiden Spezialisierungsrichtungen Betriebswirtschaftslehre und Volkswirtschaftslehre
zu wählen.
2. Das Studium gliedert sich in ein viersemestriges Grundstudium und
in ein sechssemestriges Hauptstudium, in dem die Diplomprüfung enthalten
ist. Die Regelstudienzeit beträgt einschließlich der Prüfungen
zehn Semester. Das Grundstudium dient der Vermittlung einer mathematischen
Allgemeinbildung, führt in die Grundlagen der Wirtschaftswissenschaften
ein und bildet den Studenten für den Einsatz und Betrieb von Datenverarbeitungsanlagen
aus. Im Hauptstudium werden die bereits erworbenen Kenntnisse vertieft.
Im Teilbereich Mathematik stehen dabei solche mathematischen Disziplinen
im Vordergrund, die zur Bearbeitung praktischer Probleme benötigt
werden. In den Wirtschaftswissenschaften wird der Einblick in die Sprache,
Denkweise und Modellvielfalt erweitert, der Blick für die Anwendbarkeit
mathematischer Verfahren geschult. Die Ausbildung in Informatik soll den
Studenten befähigen, Methoden und Konzepte der Informatik einzusetzen,
um mathematische und wirtschaftswissenschaftliche Probleme effizient mit
Hilfe von Rechnern zu lösen.
3. Die Lehrveranstaltungen für den Diplomstudiengang Wirtschaftsmathematik orientieren sich an den unter A. genannten Zielen. Sie sind als Angebot zu verstehen, auf deren Grundlage der Student sein Studium selbst gestalten kann. II. Grundstudium
A. Veranstaltungen im Grundstudium
1. Das Grundstudium führt in die wissenschaftliche Denk- und Arbeitsweise
der Mathematik, der Wirtschaftswissenschaften und der Informatik ein und
fördert insbesondere die Fähigkeit zum selbständigen aktiven
Lernen. Es vermittelt diejenigen Begriffe, Methoden und Ergebnisse, die
für das Hauptstudium notwendig sind. Deshalb sind, anders als im Hauptstudium,
die meisten Lehrveranstaltungen verbindlich.
2. Die in 1. genannten Ziele werden in folgenden Gruppen fachlich zusammenhängender Lehrveranstaltungen realisiert:
3. Die nachstehenden tabellarischen Übersichten geben den Studienplan
für das Grundstudium wieder. Sie enthalten die vorgeschriebenen Lehrveranstaltungen
mit den zugehörigen Vorlesungs- (,,V``) und Übungsstunden (,,Ü``),
die in dem betreffenden Semester zweckmäßigerweise zu besuchen
sind, und deuten durch ,,P`` an, in welchem Semester die Diplomvorprüfung
über den jeweiligen Stoff abzulegen ist. Selbstverständlich steht
es dem Studenten frei, bereits vor dem Vordiplom weiterführende Vorlesungen
zu hören.
Mathematik:
| Semester | 1 | 2 | 3 | 4 |
| Lineare Algebra und Geometrie | 5V, 3Ü | 5V, 3Ü P |
||
| Analysis | 5V, 2Ü | 5V, 2Ü P |
4V, 2Ü | 4V, 2Ü P |
| Diskrete Mathematik und Optimierung | 2V, 1Ü | |||
| Numerische Mathematik | 4V, 2Ü | 4 Rechentechn. Praktikum P |
||
| Stochastik | 5V, 3Ü P |
|||
| Proseminar | 2 | |||
| Summe | 15 | 15 | 14 | 21 |
Wirtschaftswissenschaften: Hier sind nur die Veranstaltungen einer der beiden möglichen Spezialisierungsrichtungen Pflicht. Es wird jedoch empfohlen, einführende Vorlesungen der jeweils anderen Spezialisierungsrichtung zu besuchen.
a) Spezialisierungsrichtung Betriebswirtschaftslehre
| Semester | 1 | 2 | 3 | 4 |
| Einf. BWL 2V |
Unternehmenspolitik 2V |
Marketing 2V |
||
| Finanzierung u. Investitionen 2V |
Produktionswirtschaft 2V P2 |
|||
| Wirtschaftspsychologie 2V P1 |
Die Teilprüfung P1 erstreckt sich über die Vorlesungen
Finanzierung und Investitionen, Unternehmenspolitik, Wirtschaftspsychologie.
Die Teilprüfung P2 erstreckt sich über die Vorlesungen
Einfürung in die Betriebswirtschaftslehre, Marketing, Produktionswirtschaft.
Es wird empfohlen, vor dem Vordiplom auch Vorlesungen über betriebliches Rechnungswesen zu hören.
b) Spezialisierungsrichtung Volkswirtschaftslehre
| Semester | 1 | 2 | 3 | 4 |
| Wirtschafts- u. Sozialordung 2V + 2Ü |
Mikroökonomie 4V + 2Ü P1 |
Makroökonomie 4V + 2Ü P2 |
Die Teilprüfung P1 erstreckt sich über die Vorlesungen
Mikroökonomie sowie Wirtschafts- und Sozialordnung.
Die Teilprüfung P2 erstreckt sich über die Vorlesung
Makroökonomie.
Informatik:
| Semester | 1 | 2 | 3 | 4 |
| Informatik I (Einführung) 2V, 2Ü |
Informatik III (Programmiersysteme) 2V, 2Ü |
Informatik II (Betriebssysteme und Rechnernetze) 4V, 2Ü P |
Es wird nahegelegt, bis zum Vordiplom die Vorlesung Informatik V (Softwaretechnik; 2V, 2Ü) zu hören.
B. Diplomvorprüfung
Die Diplomvorprüfung besteht aus studienbegleitenden Prüfungen,
zu deren Zulassung Leistungsnachweise (z. B. Übungsscheine, Proseminarschein)
vorzulegen sind. Einzelheiten regelt die Prüfungsordnung für
den Diplomstudiengang Wirtschaftsmathematik.
Folgende mündliche Prüfungen sind abzulegen:
Außerdem ist je eine Prüfung in den beiden folgenden Fächern abzulegen:
In den beiden letztgenannten Fächern richtet sich die Prüfung nach den Regelungen der jeweils zuständigen Fachbereiche und orientiert sich an deren Prüfungsordnung. III. Hauptstudium
A. Veranstaltungen im Hauptstudium
1. Das Hauptstudium baut auf den Kenntnissen auf, die im Grundstudium
erworben wurden. Es gestattet größere Freiheiten in der Wahl
der Vorlesungen.
2. Im Teilbereich Mathematik wird die Belegung von Lehrveranstaltungen aus folgenden Gebieten empfohlen:
Im Hinblick auf die Zulassung zur Diplomprüfung ist die erfolgreiche
Teilnahme an mindestens zwei mathematischen Seminaren erforderlich (vgl.
B. 2.).
3. In den Wirtschaftswissenschaften sind die prüfungsrelevanten Veranstaltungen aus derselben Spezialisierungsrichtung zu wählen, in der das Vordiplom abgelegt wurde.
Dabei sind mindestens zwei Vorlesungen im Gesamtumfang von 4 SWS
aus dem ersten Gebiet und mindestens ebenso viele aus dem dritten Gebiet
zu wählen.
4. In der Angewandten Informatik sind Vorlesungen im Umfang von mindestens 8 SWS aus den Bereichen
zu hören.
5. Jedem Studenten wird nahegelegt, während des Studiums eine mehrmonatige praxisbezogene Tätigkeit aufzunehmen. Hier sollte er Anwendungen der Mathematik in den Wirtschaftswissenschaften kennenlernen.
B. Diplomprüfung
1. Die Diplomprüfung besteht aus der Diplomarbeit einschließlich ihrer Verteidigung und je einer Prüfung in den fünf Prüfungsfächern
Der Gesamtumfang der Prüfungen in Diskreter Mathematik, Numerik, Optimierung und Stochastik beträgt 16 SWS Vorlesungen.
Mit Ausnahme der Spezialisierungsrichtung Volkswirtschaftslehre des
Prüfungsfachs Wirtschaftswissenschaften finden die Prüfungen
mündlich statt. In Volkswirtschaftslehre wird die Prüfung schriftlich
in Form von sieben studienbegleitenden Klausuren zu ebenso vielen zweistündigen
Vorlesungen abgelegt. Dabei sind mindestens zwei Klausuren aus dem Gebiet
Wirtschaftstheorie und zwei aus dem Gebiet Anwendungen und Methoden zu
wählen.
2. Die Zulassung zur Diplomprüfung (Inhalt, Umfang, Prüfer) ist zu beantragen. Hierbei sind folgende Leistungsnachweise vorzulegen:
3. Die Diplomarbeit wird in der Regel nach Zulassung des Kandidaten
zur Diplomprüfung ausgegeben. Ihr Thema ist durch den Vorsitzenden
des Prüfungsausschusses zu bestätigen. Sie kann auch außerhalb
des Fachbereichs Mathematik betreut werden, muß aber einen Bezug
zur Mathematik aufweisen. Die Zeit von der Themenstellung bis zur Ablieferung
der Diplomarbeit beträgt sechs Monate.
4. Die Verteidigung der Diplomarbeit wird nach Vorliegen der beiden
Gutachten vom Vorsitzenden des Prüfungsausschusses angesetzt.
5. Nach erfolgreicher Diplomprüfung wird der akademische Grad ,,Diplom-Wirtschaftsmathematiker``
bzw. ,,Diplom-Wirtschaftsmathematikerin`` verliehen.
6. Einzelheiten zur Diplomprüfung regelt die Prüfungsordnung für den Diplomstudiengang Wirtschaftsmathematik.