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Aufgrund von §9 Abs. 1 LHG M-V i. d. F. vom 09.02.1994
erläßt die Universität Rostock folgende Studienordnung: Studienordnung für den Diplomstudiengang Wirtschaftsmathematik

I. Allgemeiner Teil

A. Ziele des Studiums

Der Diplomstudiengang Wirtschaftsmathematik hat zum Ziel, eine Verbindung von Mathematik, Wirtschaftswissenschaften und Datenverarbeitung so herzustellen, daß den Absolventen das nötige Rüstzeug für eine Tätigkeit als Mathematiker in den wirtschaftswissenschaftlichen Zweigen der Industrie, in Versicherungen, Banken sowie Forschungs- und Entwicklungsabteilungen mit wirtschaftswissenschaftlicher Orientierung vermittelt wird. Zu diesem Rüstzeug gehören

-
eine fundierte mathematische Ausbildung,
-
ein breit angelegtes Grundwissen im Bereich der Wirtschaftswissenschaften,
-
die Vertrautheit mit der Sprache, Denkweise und Modellbildung in den Wirtschaftswissenschaften,
-
die Fähigkeit, mathematische Verfahren in den Wirtschaftswissenschaften anzuwenden und gegebenenfalls zu modifizieren,
-
die Fähigkeit zur selbständigen wissenschaftlichen Arbeit und zur Einarbeitung in neue Problemkreise,
-
der sachkundige Umgang mit modernen Rechenanlagen sowie ihr optimaler Einsatz zur Lösung fachspezifischer Probleme.

B. Aufbau und Verlauf des Studiums

1. Entsprechend den in A. angegebenen Zielen besteht das Studium aus drei Komponenten:

-
Mathematik,
-
Wirtschaftswissenschaften,
-
Angewandte Informatik.

In den Wirtschaftswissenschaften ist zu Beginn des Studiums eine der beiden Spezialisierungsrichtungen Betriebswirtschaftslehre und Volkswirtschaftslehre zu wählen.

2. Das Studium gliedert sich in ein viersemestriges Grundstudium und in ein sechssemestriges Hauptstudium, in dem die Diplomprüfung enthalten ist. Die Regelstudienzeit beträgt einschließlich der Prüfungen zehn Semester. Das Grundstudium dient der Vermittlung einer mathematischen Allgemeinbildung, führt in die Grundlagen der Wirtschaftswissenschaften ein und bildet den Studenten für den Einsatz und Betrieb von Datenverarbeitungsanlagen aus. Im Hauptstudium werden die bereits erworbenen Kenntnisse vertieft. Im Teilbereich Mathematik stehen dabei solche mathematischen Disziplinen im Vordergrund, die zur Bearbeitung praktischer Probleme benötigt werden. In den Wirtschaftswissenschaften wird der Einblick in die Sprache, Denkweise und Modellvielfalt erweitert, der Blick für die Anwendbarkeit mathematischer Verfahren geschult. Die Ausbildung in Informatik soll den Studenten befähigen, Methoden und Konzepte der Informatik einzusetzen, um mathematische und wirtschaftswissenschaftliche Probleme effizient mit Hilfe von Rechnern zu lösen.

3. Die Lehrveranstaltungen für den Diplomstudiengang Wirtschaftsmathematik orientieren sich an den unter A. genannten Zielen. Sie sind als Angebot zu verstehen, auf deren Grundlage der Student sein Studium selbst gestalten kann. II. Grundstudium

A. Veranstaltungen im Grundstudium

1. Das Grundstudium führt in die wissenschaftliche Denk- und Arbeitsweise der Mathematik, der Wirtschaftswissenschaften und der Informatik ein und fördert insbesondere die Fähigkeit zum selbständigen aktiven Lernen. Es vermittelt diejenigen Begriffe, Methoden und Ergebnisse, die für das Hauptstudium notwendig sind. Deshalb sind, anders als im Hauptstudium, die meisten Lehrveranstaltungen verbindlich.

2. Die in 1. genannten Ziele werden in folgenden Gruppen fachlich zusammenhängender Lehrveranstaltungen realisiert:

-
Analysis
-
Lineare Algebra und Geometrie
-
Numerische Mathematik
-
Diskrete Mathematik und Optimierung
-
Stochastik
-
Veranstaltungen aus dem Bereich der Wirtschaftswissenschaften entsprechend der gewählten Spezialisierungsrichtung
-
Veranstaltungen aus dem Bereich der Informatik
-
Proseminar in Mathematik

3. Die nachstehenden tabellarischen Übersichten geben den Studienplan für das Grundstudium wieder. Sie enthalten die vorgeschriebenen Lehrveranstaltungen mit den zugehörigen Vorlesungs- (,,V``) und Übungsstunden (,,Ü``), die in dem betreffenden Semester zweckmäßigerweise zu besuchen sind, und deuten durch ,,P`` an, in welchem Semester die Diplomvorprüfung über den jeweiligen Stoff abzulegen ist. Selbstverständlich steht es dem Studenten frei, bereits vor dem Vordiplom weiterführende Vorlesungen zu hören.
Mathematik:

Semester 1 2 3 4
Lineare Algebra und Geometrie 5V, 3Ü 5V, 3Ü
P
   
Analysis 5V, 2Ü 5V, 2Ü
P
4V, 2Ü 4V, 2Ü
P
Diskrete Mathematik und Optimierung       2V, 1Ü
Numerische Mathematik     4V, 2Ü 4 Rechentechn. Praktikum
P
Stochastik       5V, 3Ü
P
Proseminar     2  
Summe 15 15 14 21

Wirtschaftswissenschaften: Hier sind nur die Veranstaltungen einer der beiden möglichen Spezialisierungsrichtungen Pflicht. Es wird jedoch empfohlen, einführende Vorlesungen der jeweils anderen Spezialisierungsrichtung zu besuchen.

a) Spezialisierungsrichtung Betriebswirtschaftslehre

Semester 1 2 3 4
   Einf. BWL
2V
Unternehmenspolitik
2V
Marketing
2V
                       
    Finanzierung u. Investitionen
2V
Produktionswirtschaft
2V
P2
 
    Wirtschaftspsychologie
2V
P1
   

Die Teilprüfung P1 erstreckt sich über die Vorlesungen Finanzierung und Investitionen, Unternehmenspolitik, Wirtschaftspsychologie.
Die Teilprüfung P2 erstreckt sich über die Vorlesungen Einfürung in die Betriebswirtschaftslehre, Marketing, Produktionswirtschaft.

Es wird empfohlen, vor dem Vordiplom auch Vorlesungen über betriebliches Rechnungswesen zu hören.

b) Spezialisierungsrichtung Volkswirtschaftslehre

Semester 1 2 3 4
  Wirtschafts- u. Sozialordung
2V + 2Ü
Mikroökonomie
4V + 2Ü
P1
Makroökonomie
4V + 2Ü
P2
                       

Die Teilprüfung P1 erstreckt sich über die Vorlesungen Mikroökonomie sowie Wirtschafts- und Sozialordnung.
Die Teilprüfung P2 erstreckt sich über die Vorlesung Makroökonomie.

Informatik:

Semester 1 2 3 4
  Informatik I
(Einführung)
2V, 2Ü
Informatik III
(Programmiersysteme)
2V, 2Ü
Informatik II
(Betriebssysteme und Rechnernetze)
4V, 2Ü
P
                       

Es wird nahegelegt, bis zum Vordiplom die Vorlesung Informatik V (Softwaretechnik; 2V, 2Ü) zu hören.

B. Diplomvorprüfung

Die Diplomvorprüfung besteht aus studienbegleitenden Prüfungen, zu deren Zulassung Leistungsnachweise (z. B. Übungsscheine, Proseminarschein) vorzulegen sind. Einzelheiten regelt die Prüfungsordnung für den Diplomstudiengang Wirtschaftsmathematik.

Folgende mündliche Prüfungen sind abzulegen:

1.
Lineare Algebra und Geometrie I, II
Voraussetzung: Übungsscheine Lineare Algebra - Geometrie I, II
2.
Analysis I, II
Voraussetzung: Übungsscheine Analysis I, II
3.
Analysis III, IV
Voraussetzung: Übungsscheine Analysis III, IV
4.
Numerische Mathematik
Voraussetzung: Übungsschein Numerik
5.
Stochastik
Voraussetzung: Übungsschein Stochastik

Außerdem ist je eine Prüfung in den beiden folgenden Fächern abzulegen:

6.
Wirtschaftswissenschaften
Voraussetzung:
7.
Informatik
Voraussetzung: Übungsschein.

In den beiden letztgenannten Fächern richtet sich die Prüfung nach den Regelungen der jeweils zuständigen Fachbereiche und orientiert sich an deren Prüfungsordnung. III. Hauptstudium

A. Veranstaltungen im Hauptstudium

1. Das Hauptstudium baut auf den Kenntnissen auf, die im Grundstudium erworben wurden. Es gestattet größere Freiheiten in der Wahl der Vorlesungen.

2. Im Teilbereich Mathematik wird die Belegung von Lehrveranstaltungen aus folgenden Gebieten empfohlen:

-
Reine Mathematik:
   Algebra
   Funktionalanalysis
   Partielle Differentialgleichungen
   Topologie
-
Diskrete Mathematik, Numerik, Optimierung
-
Stochastik

Im Hinblick auf die Zulassung zur Diplomprüfung ist die erfolgreiche Teilnahme an mindestens zwei mathematischen Seminaren erforderlich (vgl. B. 2.).

3. In den Wirtschaftswissenschaften sind die prüfungsrelevanten Veranstaltungen aus derselben Spezialisierungsrichtung zu wählen, in der das Vordiplom abgelegt wurde.

a)
Spezialisierungsrichtung Betriebswirtschaftslehre
In diesem Bereich sind Vorlesungen im Gesamtumfang von 14 SWS aus einer der folgenden Vertiefungsrichtungen zu hören:
-
Bankbetriebslehre
-
Finanzwirtschaft
-
Marketing
-
Produktionswirtschaft
-
Rechnungswesen und Controlling
b)
Spezialisierungsrichtung Volkswirtschaftslehre
In diesem Bereich sind sieben Vorlesungen im Gesamtumfang von 14 SWS aus den folgenden drei Gebieten zu hören:
-
Wirtschaftstheorie
-
Wirtschaftspolitik und Finanzwissenschaft
-
Anwendungen und Methoden

Dabei sind mindestens zwei Vorlesungen im Gesamtumfang von 4 SWS aus dem ersten Gebiet und mindestens ebenso viele aus dem dritten Gebiet zu wählen.

4. In der Angewandten Informatik sind Vorlesungen im Umfang von mindestens 8 SWS aus den Bereichen

-
Datenbanken- und Informationssysteme
-
Graphische Datenverarbeitung
-
Modellierung und Simulation
-
Rechnerarchitekturen/Rechnernetze
-
Softwaretechnik
-
Supercomputing

zu hören.

5. Jedem Studenten wird nahegelegt, während des Studiums eine mehrmonatige praxisbezogene Tätigkeit aufzunehmen. Hier sollte er Anwendungen der Mathematik in den Wirtschaftswissenschaften kennenlernen.

B. Diplomprüfung

1. Die Diplomprüfung besteht aus der Diplomarbeit einschließlich ihrer Verteidigung und je einer Prüfung in den fünf Prüfungsfächern

Der Gesamtumfang der Prüfungen in Diskreter Mathematik, Numerik, Optimierung und Stochastik beträgt 16 SWS Vorlesungen.

Mit Ausnahme der Spezialisierungsrichtung Volkswirtschaftslehre des Prüfungsfachs Wirtschaftswissenschaften finden die Prüfungen mündlich statt. In Volkswirtschaftslehre wird die Prüfung schriftlich in Form von sieben studienbegleitenden Klausuren zu ebenso vielen zweistündigen Vorlesungen abgelegt. Dabei sind mindestens zwei Klausuren aus dem Gebiet Wirtschaftstheorie und zwei aus dem Gebiet Anwendungen und Methoden zu wählen.

2. Die Zulassung zur Diplomprüfung (Inhalt, Umfang, Prüfer) ist zu beantragen. Hierbei sind folgende Leistungsnachweise vorzulegen:

1 Seminarschein in Reiner Mathematik,
1 Seminarschein aus einem der Bereiche Diskrete Mathematik, Numerik, Optimierung, Stochastik
1 weiterer Seminarschein in einem der fünf Prüfungsfächer oder ein Übungsschein in Mathematik, der nicht zur Zulassung zum Vordiplom verlangt wird.

3. Die Diplomarbeit wird in der Regel nach Zulassung des Kandidaten zur Diplomprüfung ausgegeben. Ihr Thema ist durch den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses zu bestätigen. Sie kann auch außerhalb des Fachbereichs Mathematik betreut werden, muß aber einen Bezug zur Mathematik aufweisen. Die Zeit von der Themenstellung bis zur Ablieferung der Diplomarbeit beträgt sechs Monate.

4. Die Verteidigung der Diplomarbeit wird nach Vorliegen der beiden Gutachten vom Vorsitzenden des Prüfungsausschusses angesetzt.

5. Nach erfolgreicher Diplomprüfung wird der akademische Grad ,,Diplom-Wirtschaftsmathematiker`` bzw. ,,Diplom-Wirtschaftsmathematikerin`` verliehen.

6. Einzelheiten zur Diplomprüfung regelt die Prüfungsordnung für den Diplomstudiengang Wirtschaftsmathematik.




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Tue Jul 1 23:19:19 CEST 1997